Betreutes Wohnen

Unter dem Begriff betreutes Wohnen werden Wohnformen verstanden, in denen alte Menschen, psychisch Kranke, Behinderte oder Jugendliche von Sozialarbeitern bzw. Psychologen, Erziehern, Therapeuten oder Pflegekräften betreut werden. Die Betreuung soll den individuellen Betreuungsbedarf eines jeden Bewohners unter Beibehaltung größtmöglicher Autonomie gewährleisten. So gibt es ältere Menschen, die in ihrer eigenen Wohnung leben und Unterstützung von einem ambulanten Pflegedienst, der eigenen Familie und/oder einem Seniorenbetreuer erhalten. In den meisten Fällen ist es ausreichend, wenn die zu betreuende Person an ihre regelmäßige Pflichten erinnert wird oder eine Hilfestellung für alltägliche Erledigungen bekommt.
Eine andere Form des betreuten Wohnens ist die Unterbringung in einer therapeutischen Wohngemeinschaft. So gibt es etwa die Rund-um-die-Uhr-Betreuung oder eine Betreuung, die nur tagsüber bzw. zu bestimmten Uhrzeiten stattfindet.
Gerade in therapeutischen Wohngemeinschaften müssen sich die Betreuungspersonen oftmals um sehr viele Details im täglichen Leben kümmern, etwa um die lebenspraktischen Dinge wie Körperhygiene, Sauberkeit der Wohnräume, Umgang mit Geld und auch Einkäufe. Wie immer entscheidet der individuelle Bedarf des jeweiligen Bewohners.
Ziel dieser Art von Unterbringung ist es, den Betroffenen so viel Autonomie wie möglich zu erhlaten. Sie sollen lediglich gefördert werden, ihr Leben selbstständig zu gestalten bzw. soll eine Unterbringung in einem Alten- oder Pflegeheim vermieden werden bzw. so weit wie möglich hinausgeschoben werden.

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